Allgemeines zur Schule!
Liebe Eltern,
Grundsätzlich können wir Ihnen versichern:
Ihr Kind ist während des Schulmorgens stets versorgt und betreut! Auch bei kurzfristigen Änderungen am Stundenplan.
Die Betreuung unterstützt uns in Notlagen.
Ihr Kind wird täglich so lange betreut, wie es für den ursprünglichen Zeitraum vorgesehen ist.
Ausnahmen und Gründe für kurzfristige Stundenplanänderungen:
– kurzfristige Erkrankung von Lehrkräften
– Fortbildungsmaßnahmen von Lehrkräften
– wetterbedingte Planungsänderung bei Ausflügen, Festen, Bundesjugendspielen, Wanderungen, usw…
Elternbriefe
Die Schule oder die Klassenlehrer(innen) informieren Sie über wichtige Termine oder geplante Ereignisse mittels Elternbriefe. Bitte lesen Sie unsere Elternbriefe aufmerksam und notieren Sie wichtige Termine zeitnah in Ihren Kalender.
Zum neuen Schuljahr erhalten Sie einen großen Elternbrief. Dieser gilt für alle Klassen und enthält alle wichtigen Termine und Ereignisse für alle Schüler über das Jahr verteilt.
Der Elternbrief wird zusätzlich am Schwarzen Brett aushängen. Klasseninterne Informationen erhalten Sie in der Regel über den jeweiligen Klassenlehrer.
Sie betreffen nur die Klasse Ihres Kindes.
Häufig gestellte Fragen!
1. Bei Fragen und Unklarheiten bitte immer den Klassenlehrer/Fachlehrer direkt kontaktieren!
2. Termine für Gespräche bitte über das Mitteilungsheft oder das Sekratariat der Schule vereinbaren!
3. Gespräche vor und nach dem Unterricht sind nicht möglich!
Wir möchten uns für Ihre Anliegen Zeit nehmen können!
4. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien müssen von der Schulleitung genehmigt werden!
Dazu müssen Sie im Sekretariat einen Antrag stellen und diesen 6 Wochen vor Beginn der Reise abgeben!
5. Eltern dürfen ihre Kinder bis zum Hoftor oder in Ausnahmefällen bis zum Eingang begleiten!
6. Religionsunterricht: Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes geben Sie an, ob Ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt oder nicht. Bitte sprechen Sie mit dem Klassenlehrer darüber, ob Ihr Kind bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht betreut werden soll oder nach Hause gehen darf (nur in Randstunden möglich).
7. Die Schulgottesdienste: Es findet der Einschulungsgottesdienst für alle Kinder statt.
Die Teilnahme ist für Kinder und Lehrkräfte freiwillig!
Die Eltern sollten der Schule mitteilen, wenn eine Teilnahme nicht gewünscht ist.
9. Elternabende informieren Sie über wichtige Termine und Ideen; die jeweilige Klasse aber auch die Schule betreffend. Der Elternabend wird von den Elternbeiräten geplant und durchgeführt.